Ihr Lehrgang im Detail
Bildungsziel: Industriemeister/-in der Fachrichtung Pharmazie
Fortbildung: gemäß Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie - vom 26. August 2010
Ort: Justus-von-Liebig-Schule, Höfestraße 37, Hannover
Unterrichtsform: berufsbegleitend samstags, teilweise Blockunterricht
Dauer: ca. 30 Monate, ca. 900 Unterrichtsstunden
Unterricht: Samstags 8.00 Uhr - 15.00 Uhr
Beginn: Auf Anfrage
Lehrgangsinhalte:
1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (AEVO)
- Ausbildungsvorrausetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten
- Ausbildung durchführen und bei der Einstellung mitwirken
- Ausbildung abschließen
2. Fachübergreifende Basisqualifikationen:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
3. Handlungsspezifische Qualifikationen Im Handlungsbereich
"Pharmazeutische Fertigung und Verpackung"
- Pharmazeutische Technologie
- Entwickeln und Herstellen von Darreichungsformen
- Pharmazeutische Qualitätssicherung
Im Handlungsbereich
"Organisation, Führung und Kommunikation"
- Personalführung und -entwicklung
- Betriebliches Kostenwesen
- Verantwortliches Handeln im Betrieb
- Qualitätsmanagement
- Information und Kommunikation
Im Handlungsbereich
"Spezialisierungsgebiete"
mit folgenden Wahlqualifikationsschwerpunkten:
- Automatisierungs- und Prozessleittechnik oder
- Biotechnologie oder
- Betriebscontrolling oder
- Qualitätsmanagement im regulierten Umfeld
Teilnahmegebühren:
4500 Euro pro Teilnehmer /in
- Die Lehrgangsinhalte können auch einzeln gebucht werden.
- Ratenzahlung ist möglich.
- Meister-BAföG kann beantragt werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung vor der IHK:
- (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbil- dungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige
- (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten min- destens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
- (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Chemie gemäß § 1 Abs. 3
- (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfende Stelle: IHK Hannover
Prüfungsgebühren: Die aktuellen Prüfungsgebühren erfahren Sie auf der Homepage der IHK Hannover. Abschluss: Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Pharmazie Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Pharmazie